Wenn Ihr Arbeitgeber in Zahlungsschwierigkeiten gerät und Ihr Arbeitsentgelt ganz oder teilweise ausbleibt, kann ein Anspruch auf Insolvenzgeld bestehen. Dieser Blogbeitrag erklärt, unter welchen Voraussetzungen Sie Insolvenzgeld beantragen können, welche Schritte erforderlich sind und welche Rechte Sie dabei haben.
Was ist Insolvenzgeld?
Insolvenzgeld ist eine einmalige Zahlung der Bundesagentur für Arbeit, die ausgefallenes Arbeitsentgelt ersetzt. Es deckt maximal die letzten drei Monate vor dem Eintritt des Insolvenzereignisses ab und dient dazu, finanzielle Engpässe für Arbeitnehmer zu mildern.
Wann besteht ein Anspruch auf Insolvenzgeld?
1. Was ist ein Insolvenzereignis?
Ein Insolvenzereignis liegt vor, wenn:
- Ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Arbeitgebers eröffnet wurde.
- Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen wurde.
- Der Betrieb geschlossen ist und kein Insolvenzantrag gestellt wurde, weil die Verfahrenskosten nicht gedeckt werden können.
2. Welche weiteren Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Neben dem Insolvenzereignis müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Ausbleiben des Arbeitsentgelts: Das Arbeitsentgelt muss für drei Monate vor dem Insolvenzereignis ausgefallen sein.
- Inländisches Arbeitsverhältnis: Es muss ein Arbeitsverhältnis in Deutschland bestehen.
- Kein Verfall der Ansprüche: Zahlungsansprüche dürfen weder verfallen noch verjährt sein.
Wie stelle ich einen Antrag auf Insolvenzgeld?
1. Welche Fristen sind zu beachten?
Der Antrag auf Insolvenzgeld muss innerhalb von zwei Monaten nach Eintritt des Insolvenzereignisses bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist, was bedeutet, dass eine verspätete Antragstellung grundsätzlich zum Verlust des Anspruchs führt. In Ausnahmefällen kann die Frist um zwei weitere Monate verlängert werden, wenn der Arbeitnehmer die Verzögerung nachvollziehbar begründen kann.
2. Welche Unterlagen werden benötigt?
- Insolvenzgeldbescheinigung: Diese wird vom Insolvenzverwalter oder Arbeitgeber ausgestellt.
- Lohnabrechnungen: Nachweise über die letzten drei Nettogehälter vor der Insolvenzeröffnung.
3. Wo stelle ich den Antrag?
Der Antrag wird bei der Bundesagentur für Arbeit eingereicht. Es empfiehlt sich, frühzeitig Kontakt aufzunehmen und sich gegebenenfalls von einem Anwalt oder Steuerberater unterstützen zu lassen.
Wie wird die Höhe des Insolvenzgeldes berechnet?
Die Berechnung basiert auf den letzten drei Nettogehältern vor der Insolvenzeröffnung, wobei die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt wird.
Was passiert mit Sozialversicherungsbeiträgen?
Neben dem Insolvenzgeld leistet die Bundesagentur für Arbeit auf Antrag der Krankenkasse auch die offenen Sozialversicherungsbeiträge. Arbeitnehmer sollten sich hierzu mit ihrer Krankenkasse abstimmen.
Gibt es Vorschüsse auf Insolvenzgeld?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Vorschuss gewährt werden. Dieser wird jedoch nur dann ausgezahlt, wenn:
- Die Arbeitnehmereigenschaft eindeutig geklärt ist.
- Das Arbeitsverhältnis rechtlich und tatsächlich beendet ist.
Andernfalls wird die Zahlung eines Vorschusses von der Bundesagentur für Arbeit abgelehnt.
Was sind die Folgen der Zahlung von Insolvenzgeld?
Mit der Gewährung des Insolvenzgeldes gehen die Arbeitsentgeltansprüche des Arbeitnehmers auf die Bundesagentur für Arbeit über. Diese tritt dann in die Gläubigerposition ein und kann entsprechende Ansprüche gegen den Arbeitgeber geltend machen.
Ist Insolvenzgeld steuerpflichtig?
Insolvenzgeld ist grundsätzlich steuerfrei, muss jedoch in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Dies kann Auswirkungen auf den Progressionsvorbehalt haben. Eine fachkundige Beratung durch einen Steuerberater ist empfehlenswert.
Beispiele aus der Praxis
Beispiel 1: Ausbleibendes Gehalt bei Betriebsschließung
Ein Arbeitnehmer in einem mittelständischen Unternehmen erhielt drei Monate vor der Insolvenzeröffnung kein Gehalt mehr. Nach der Betriebsschließung stellte er innerhalb der Frist einen Antrag auf Insolvenzgeld und erhielt die ausstehenden Beträge. Grundlage war die Feststellung des Insolvenzereignisses gemäß § 183 SGB III.
Beispiel 2: Antrag bei verspäteter Stellung
Eine Arbeitnehmerin konnte den Antrag aufgrund schwerer Krankheit erst nach Ablauf der zweimonatigen Frist stellen. Sie begründete die Verzögerung mit ärztlichen Attesten. Die Bundesagentur für Arbeit akzeptierte den Antrag aufgrund der glaubhaften Begründung.
Beispiel 3: Ablehnung eines Vorschusses
Ein Arbeitnehmer beantragte einen Vorschuss auf Insolvenzgeld, obwohl die Arbeitnehmereigenschaft noch nicht geklärt war. Die Bundesagentur lehnte den Vorschuss ab, bis die rechtliche Klärung erfolgte.
Fazit
Insolvenzgeld bietet Arbeitnehmern einen wichtigen Schutz vor finanziellen Einbußen bei Insolvenzen ihres Arbeitgebers. Es ist jedoch entscheidend, die Fristen einzuhalten und alle notwendigen Unterlagen korrekt einzureichen. Eine rechtzeitige Beratung durch Experten kann helfen, Fehler zu vermeiden.