Die SCHUFA spielt eine zentrale Rolle im deutschen Finanzsystem und beeinflusst maßgeblich die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern und Unternehmen. Ein negativer Eintrag kann erhebliche Konsequenzen haben – von der Ablehnung eines Kredits über gescheiterte Mietverträge bis hin zu Problemen bei der Kontoeröffnung. Doch nicht immer sind die gespeicherten Informationen korrekt oder rechtmäßig.
Fehlerhafte oder unberechtigte Einträge können gravierende finanzielle und persönliche Schäden verursachen. Doch wie können Betroffene sich wehren? Wann besteht ein Anspruch auf Schadensersatz? Und welche rechtlichen Schritte sind erforderlich, um die SCHUFA oder das meldende Unternehmen in die Pflicht zu nehmen?
Dieser Artikel beleuchtet die gesetzlichen Grundlagen, aktuelle Rechtsprechung und praktische Handlungsmöglichkeiten, um Schadensersatzansprüche gegen die SCHUFA erfolgreich geltend zu machen.
Rechtsgrundlagen für Schadensersatzansprüche gegen die SCHUFA
Schadensersatzansprüche gegen die SCHUFA können sich insbesondere aus folgenden gesetzlichen Bestimmungen ergeben:
1. Art. 82 DSGVO – Schadensersatz bei Datenschutzverstößen
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sieht vor, dass Betroffene bei Datenschutzverletzungen einen Anspruch auf Schadensersatz haben. Ein unrechtmäßiger oder fehlerhafter SCHUFA-Eintrag kann einen solchen Verstoß darstellen, insbesondere wenn personenbezogene Daten falsch verarbeitet oder nicht rechtzeitig gelöscht werden.
2. § 823 BGB – Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung
Falls durch eine falsche Meldung an die SCHUFA das allgemeine Persönlichkeitsrecht eines Betroffenen verletzt wird, kann dies eine unerlaubte Handlung darstellen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn eine Bank, ein Inkassounternehmen oder ein anderer Vertragspartner schuldhaft falsche Informationen an die SCHUFA weitergibt.
3. § 1004 BGB analog – Anspruch auf Löschung falscher SCHUFA-Einträge
Neben einem möglichen Schadensersatzanspruch können Betroffene auf die Löschung oder Berichtigung eines falschen Eintrags bestehen. Dieser Anspruch kann sowohl gegenüber der SCHUFA als auch gegenüber dem meldenden Unternehmen durchgesetzt werden.
4. § 280 BGB – Vertragliche Schadensersatzpflicht
Wenn eine fehlerhafte SCHUFA-Meldung durch eine Pflichtverletzung eines Unternehmens zustande kommt, kann auch ein vertraglicher Schadensersatzanspruch bestehen. Beispielsweise dann, wenn eine Bank zu Unrecht eine Forderung als überfällig meldet.
Welche Schäden können geltend gemacht werden?
Ein fehlerhafter SCHUFA-Eintrag kann verschiedene finanzielle und immaterielle Schäden verursachen. Schadensersatz kann insbesondere für folgende Schäden verlangt werden:
1. Kreditablehnungen durch fehlerhafte SCHUFA-Daten
Banken stützen ihre Kreditentscheidungen maßgeblich auf den SCHUFA-Score. Wird ein Kredit aufgrund eines fehlerhaften Eintrags abgelehnt, kann der daraus resultierende finanzielle Nachteil geltend gemacht werden.
Beispiel:
Ein Verbraucher beantragt einen Immobilienkredit. Aufgrund eines unberechtigten Negativeintrags wird der Kredit abgelehnt. Als Folge muss er einen teureren Kredit mit schlechteren Konditionen bei einer anderen Bank aufnehmen. Die Mehrkosten kann er als Schaden geltend machen.
2. Mietabsagen wegen unberechtigter SCHUFA-Einträge
Vermieter verlangen zunehmend eine SCHUFA-Auskunft. Ein fehlerhafter Eintrag kann daher dazu führen, dass eine Mietbewerbung abgelehnt wird.
Beispiel:
Ein Mietinteressent erhält wegen eines fehlerhaften SCHUFA-Eintrags eine Absage für eine Wohnung. Da er eine teurere Alternative wählen muss oder kurzfristig eine Hotelunterkunft benötigt, entsteht ein finanzieller Schaden.
3. Probleme bei Kontoeröffnung oder Finanzdienstleistungen
Neben Krediten und Mietverträgen kann ein negativer SCHUFA-Eintrag auch dazu führen, dass Banken Girokonten oder Kreditkarten verweigern.
4. Rufschädigung und immaterieller Schaden
Ein falscher Eintrag kann auch psychischen Stress und soziale Nachteile verursachen. Art. 82 DSGVO sieht ausdrücklich vor, dass auch immaterielle Schäden entschädigt werden können.
Wie kann man Schadensersatz gegen die SCHUFA geltend machen?
1. Antrag auf Selbstauskunft nach Art. 15 DSGVO
Jeder hat das Recht, eine kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft anzufordern. Diese zeigt, welche Daten gespeichert sind und ob fehlerhafte oder unberechtigte Einträge vorliegen.
2. Korrektur oder Löschung falscher Einträge beantragen
Falls ein fehlerhafter Eintrag entdeckt wird, sollte zunächst die SCHUFA oder das meldende Unternehmen schriftlich zur Berichtigung oder Löschung aufgefordert werden.
3. Schadensersatz außergerichtlich fordern
Falls durch den falschen Eintrag ein finanzieller Schaden entstanden ist, sollte die SCHUFA oder das verantwortliche Unternehmen schriftlich zur Zahlung von Schadensersatz aufgefordert werden.
4. Klage gegen die SCHUFA oder das meldende Unternehmen
Reagiert die SCHUFA nicht oder lehnt die Zahlung ab, bleibt der gerichtliche Weg. Zuständig sind je nach Streitwert die Amtsgerichte oder Landgerichte.
Aktuelle Rechtsprechung zu Schadensersatzansprüchen gegen die SCHUFA
- OLG Dresden, Urteil vom 28.02.2023 (Az. 5 U 1782/22)
Ein fehlerhafter SCHUFA-Eintrag führte zur Ablehnung eines Kredits. Das OLG Dresden sprach dem Kläger 1.500 Euro Schadensersatz zu, da ein konkreter finanzieller Schaden nachgewiesen wurde. - OLG Schleswig, Urteil vom 17.12.2024
Ein Inkassounternehmen wurde verpflichtet, eine unzulässige Meldung an die SCHUFA zu widerrufen. Allerdings wurde ein Schadensersatzanspruch abgelehnt, da kein nachweisbarer Schaden entstand.
Diese Urteile zeigen, dass eine Klage Erfolg haben kann, wenn Betroffene ihren Schaden nachweisen können.
Tipps der Redaktion – So setzen Sie Ihre Ansprüche durch
- Regelmäßige SCHUFA-Prüfung: Mindestens einmal jährlich eine kostenlose Selbstauskunft anfordern.
- Fehlereinträge dokumentieren: Wenn ein Eintrag nicht stimmt, sofort eine schriftliche Berichtigung verlangen.
- Nachweise für Schäden sammeln: Kreditablehnungen oder Vermieterabsagen schriftlich dokumentieren.
- Juristische Hilfe in Anspruch nehmen: Ein Fachanwalt kann helfen, Ansprüche durchzusetzen.
Fazit: Schadensersatz gegen die SCHUFA ist möglich – aber oft umkämpft
Fehlerhafte SCHUFA-Einträge können gravierende finanzielle und persönliche Folgen haben. Dank der DSGVO haben Betroffene klare Rechte, um falsche Einträge zu löschen und Schadensersatz zu fordern. Aktuelle Urteile zeigen, dass Klagen gegen die SCHUFA erfolgreich sein können – vorausgesetzt, der Schaden kann konkret nachgewiesen werden.
Wer durch eine falsche SCHUFA-Meldung wirtschaftliche oder persönliche Nachteile erleidet, sollte nicht zögern, seine Rechte geltend zu machen – notfalls mit anwaltlicher Unterstützung.