Tag: § 69 AO

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Steuerhaftung nach § 69 AO – Persönliche Verantwortung von Geschäftsführern und Vertretern

Die Steuerhaftung gemäß § 69 Abgabenordnung (AO) ist eine der zentralen Haftungsnormen im deutschen Steuerrecht. Sie regelt die persönliche Haftung von Geschäftsführern, Vorständen, Vereinsvorsitzenden...
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