Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein unverzichtbares Instrument für Menschen, die von einer Kontopfändung betroffen sind oder sich vor einer solchen schützen möchten. Es sichert den Betroffenen einen unpfändbaren Grundfreibetrag, damit sie ihre grundlegenden Lebenshaltungskosten trotz finanzieller Schwierigkeiten decken können. Doch wie funktioniert ein P-Konto genau, welche rechtlichen Regelungen greifen, und wie lässt es sich einrichten? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema P-Konto – von den Voraussetzungen über die Vorteile bis hin zu den rechtlichen Herausforderungen und aktuellen Entwicklungen.
Was ist ein P-Konto, und wie funktioniert es?
Das P-Konto ist ein Girokonto, das durch die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto einen besonderen Schutz bietet. Es erlaubt dem Kontoinhaber, über einen monatlichen Grundfreibetrag zu verfügen, selbst wenn das Konto gepfändet wurde. Der Schutz ist in § 850k der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt.
Der aktuelle Grundfreibetrag liegt bei 1.452,00 Euro pro Monat (Stand 2025). Dieser Betrag ist unpfändbar und wird automatisch geschützt. Der Freibetrag kann durch bestimmte Nachweise erhöht werden, etwa bei Unterhaltsverpflichtungen, Kindergeld oder Sozialleistungen.
Wer hat Anspruch auf ein P-Konto?
Jeder Verbraucher in Deutschland hat das Recht, ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Voraussetzung ist, dass das Konto auf den eigenen Namen läuft. Banken sind nach § 850k Abs. 7 ZPO verpflichtet, ein bestehendes Konto in ein P-Konto umzuwandeln, sobald der Kunde dies beantragt. Es ist jedoch nur ein P-Konto pro Person erlaubt.
Wie richtet man ein P-Konto ein?
1. Antrag bei der Bank
Die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto erfolgt durch einen formlosen Antrag bei der Bank. Der Antrag sollte schriftlich gestellt werden, und die Bank ist verpflichtet, die Umwandlung innerhalb von vier Bankarbeitstagen vorzunehmen.
2. Nachweise für Freibetragserhöhungen
Um einen höheren Freibetrag zu beantragen, sind Nachweise erforderlich. Dazu gehören:
- Bescheinigungen des Arbeitgebers oder einer Sozialbehörde über Unterhaltsverpflichtungen.
- Nachweise über Kindergeld (z. B. durch den Kindergeldbescheid).
- Sozialleistungsausweise, etwa für Grundsicherung oder Arbeitslosengeld.
Diese Bescheinigungen können von anerkannten Stellen, wie Schuldnerberatungen oder Rechtsanwälten, ausgestellt werden.
3. Bestätigung der Umwandlung
Nach erfolgreicher Umwandlung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung der Bank, dass Ihr Konto nun als P-Konto geführt wird. Ab diesem Zeitpunkt greift der Pfändungsschutz.
Welche Vorteile bietet ein P-Konto?
1. Automatischer Pfändungsschutz
Der größte Vorteil eines P-Kontos ist der automatische Schutz des Grundfreibetrags, der selbst bei einer Kontopfändung nicht an die Gläubiger abgeführt werden darf.
2. Zusätzlicher Schutz für Sozialleistungen
Leistungen wie Kindergeld, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe werden durch das P-Konto ebenfalls geschützt. Diese Beträge dürfen nicht gepfändet werden, auch wenn sie über den Freibetrag hinausgehen, sofern entsprechende Nachweise erbracht werden.
3. Flexibilität bei Freibetragserhöhungen
Der Freibetrag kann individuell angepasst werden, wenn der Kontoinhaber Unterhaltsverpflichtungen oder andere besondere Ausgaben hat. Dies ermöglicht einen besseren Schutz vor finanziellen Engpässen.
Gibt es Nachteile beim P-Konto?
Ein P-Konto ist in der Regel mit höheren Kontoführungsgebühren verbunden, da viele Banken für den zusätzlichen Verwaltungsaufwand Gebühren erheben. Außerdem kann es vorkommen, dass Kreditkarten oder Dispositionskredite gekündigt werden, da diese nicht mit einem P-Konto vereinbar sind.
Was passiert mit Guthaben, das den Freibetrag übersteigt?
Guthaben, das den geschützten Freibetrag übersteigt, ist grundsätzlich pfändbar. Allerdings gibt es eine Schonfrist: Nicht genutzte Freibeträge des Vormonats können einmalig in den Folgemonat übertragen werden (§ 850k Abs. 1 Satz 3 ZPO). Dies bietet Betroffenen eine gewisse Flexibilität, beispielsweise wenn größere Ausgaben anstehen.
Welche rechtlichen Herausforderungen gibt es beim P-Konto?
1. Fehlerhafte Pfändungen
Trotz des Pfändungsschutzes kommt es immer wieder zu fehlerhaften Pfändungen. In solchen Fällen sollten Betroffene unverzüglich die Bank und den zuständigen Gerichtsvollzieher informieren. Ein Anwalt kann helfen, eine gerichtliche Klärung herbeizuführen.
2. Erhöhung des Freibetrags
Die Beantragung eines höheren Freibetrags kann in der Praxis auf Schwierigkeiten stoßen, insbesondere wenn die notwendigen Nachweise fehlen oder von der Bank nicht akzeptiert werden. Hier ist es ratsam, sich von einer Schuldnerberatung oder einem Rechtsanwalt unterstützen zu lassen.
3. Kündigung durch die Bank
Ein weiteres Problem kann die Kündigung des Kontos durch die Bank sein. Zwar darf ein bestehendes P-Konto nicht aufgrund von Pfändungen gekündigt werden, allerdings können andere Gründe herangezogen werden, etwa ausstehende Gebühren. Hier können Verbraucher rechtlich gegen die Bank vorgehen.
Aktuelle Entwicklungen und Perspektiven
In den letzten Jahren wurden die Rechte von Verbrauchern im Zusammenhang mit dem P-Konto gestärkt. So wurde unter anderem der Grundfreibetrag regelmäßig angepasst, um den steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen. Zukünftig könnten weitere Verbesserungen folgen, etwa eine stärkere Reglementierung der Kontoführungsgebühren oder eine vereinfachte Anpassung des Freibetrags.
Fazit und Handlungsempfehlungen
Das P-Konto ist ein essenzielles Instrument, um Betroffene vor den gravierenden Folgen einer Kontopfändung zu schützen. Es bietet einen automatischen Grundfreibetrag, der auf Nachweis individuell erhöht werden kann, und ermöglicht damit die Sicherstellung des Lebensunterhalts. Wer von einer Kontopfändung betroffen ist, sollte schnell handeln und sein Girokonto in ein P-Konto umwandeln lassen.
Rechtliche Herausforderungen, wie fehlerhafte Pfändungen oder Probleme bei der Freibetragserhöhung, können durch eine sorgfältige Dokumentation und rechtliche Beratung überwunden werden. Die kontinuierlichen Verbesserungen im Bereich des Pfändungsschutzes geben Anlass zur Hoffnung, dass Verbraucherrechte in diesem Bereich weiter gestärkt werden.