GEMA vs. OpenAI: Klage wegen KI-Training vor dem LG München I

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Hintergrund der Klage

Die GEMA hat im November 2024 Klage gegen OpenAI, den Anbieter von ChatGPT, vor dem Landgericht München I eingereicht. Im Zentrum der Klage steht der Vorwurf, dass OpenAI urheberrechtlich geschützte Songs und Texte ohne Zustimmung oder Vergütung der Urheber verwendet hat, um seine KI-Modelle zu trainieren. Ziel der Klage ist es, unzulässige Plagiate zu verhindern und ein Lizenzmodell zu etablieren, das die Rechte der Urheber schützt und gleichzeitig den Einsatz von KI-Technologie rechtlich absichert.

Die Vorstände der GEMA, Tobias Holzmüller und Ralph Kink, erklärten in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung, dass es bei der Klage nicht nur um Schadensersatz, sondern auch um die langfristige Sicherung von Urheberrechten in einer zunehmend KI-gestützten Welt gehe.

Die rechtlichen Grundlagen

Die GEMA stützt ihre Klage auf das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) sowie auf die europäische Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie). Besonders relevant sind folgende Regelungen:

  1. § 31 UrhG – Einräumung von Nutzungsrechten:
    • Die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke, z. B. zur Erstellung von KI-Modellen, erfordert die Zustimmung der Rechteinhaber.
  2. § 23 UrhG – Bearbeitungen und Umgestaltungen:
    • KI-Modelle, die geschützte Werke analysieren und deren Inhalte reproduzieren oder abwandeln, könnten als Bearbeitungen gelten, die ebenfalls der Zustimmung der Urheber bedürfen.
  3. Artikel 4 DSM-Richtlinie – Text- und Datenauswertung:
    • Die Richtlinie erlaubt Text- und Datenauswertung unter bestimmten Voraussetzungen, jedoch nur für nichtkommerzielle Zwecke oder bei vertraglicher Vereinbarung.

Im Fall von OpenAI argumentiert die GEMA, dass die Nutzung geschützter Inhalte für das KI-Training kommerziellen Zwecken dient und ohne entsprechende Lizenzen unzulässig ist.

Ziele der Klage

Die GEMA verfolgt mit der Klage mehrere Ziele:

  1. Schutz der Urheberrechte:
    • Die Nutzung geschützter Werke durch KI-Modelle soll nur mit Zustimmung der Rechteinhaber erfolgen.
  2. Verhinderung von Plagiaten:
    • Die GEMA kritisiert, dass KI-Modelle wie ChatGPT Inhalte generieren können, die geschützten Werken stark ähneln oder deren Stil kopieren.
  3. Etablierung eines Lizenzmodells:
    • Ein zentrales Anliegen der Klage ist die Entwicklung eines Lizenzsystems, das die Nutzung geschützter Werke für KI-Training regelt und den Urhebern eine faire Vergütung sichert.

Die Position der GEMA

Im Interview mit der Süddeutschen Zeitung betonten Tobias Holzmüller und Ralph Kink, dass die Klage nicht darauf abzielt, die Entwicklung von KI zu behindern, sondern klare rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen.

Holzmüller erklärte:
„Die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke durch KI-Modelle erfolgt bislang ohne Zustimmung und ohne jegliche Vergütung. Das ist nicht akzeptabel. Wir brauchen ein Lizenzmodell, das die Rechte der Urheber wahrt und gleichzeitig die Nutzung von KI ermöglicht.“

Kink fügte hinzu:
„Es geht nicht darum, Technologie zu stoppen, sondern sie fair und rechtlich abgesichert zu nutzen. KI-Entwickler müssen Verantwortung übernehmen und die Rechte der Kreativen respektieren.“

Herausforderungen und Kritik

Herausforderungen:

  • Beweislast: Die GEMA muss nachweisen, dass OpenAI ihre KI-Modelle tatsächlich mit geschützten Werken trainiert hat.
  • Internationales Recht: Da OpenAI ein US-amerikanisches Unternehmen ist, könnten unterschiedliche Rechtsauffassungen zwischen Europa und den USA zu Konflikten führen.

Kritik:

  • Technologiebremse: Kritiker warnen, dass strenge Lizenzvorgaben die Entwicklung von KI-Modellen verlangsamen könnten.
  • Praktikabilität: Die Implementierung eines umfassenden Lizenzmodells für KI-Training wird als technisch und administrativ schwierig angesehen.

Ähnliche Fälle und internationale Entwicklungen

  1. Stability AI vs. Getty Images: Getty Images klagte gegen Stability AI wegen der Nutzung geschützter Bilder für das Training von KI-Algorithmen.
  2. US Copyright Office: In den USA wurde ein Antrag auf Urheberrechtsschutz für KI-generierte Inhalte abgelehnt, da die Werke nicht von Menschen erstellt wurden.
  3. Europäische Union: Die EU arbeitet an einer Harmonisierung der Rechte im Bereich KI und Urheberrecht, um klare Vorgaben für die Nutzung geschützter Inhalte zu schaffen.

Fazit

Die Klage der GEMA gegen OpenAI markiert einen Wendepunkt im Umgang mit KI und Urheberrechten. Sie zeigt, dass die kreative Nutzung geschützter Werke durch KI klare rechtliche Grenzen und faire Vergütungsmodelle benötigt. Das Verfahren am Landgericht München I könnte wegweisend für die Entwicklung von rechtlichen Standards in diesem Bereich sein.

Die Debatte um die Balance zwischen technologischer Innovation und dem Schutz kreativer Leistungen wird die Rechtsprechung und Gesetzgebung in den kommenden Jahren intensiv beschäftigen.

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