Die Bedeutung der SCHUFA und ihrer Einträge
Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist Deutschlands größte Wirtschaftsauskunftei. Ihre Einträge beeinflussen maßgeblich, ob eine Person Kredite, Mietverträge oder andere finanzielle Leistungen erhält. Ein negativer Eintrag kann erhebliche Auswirkungen auf die finanzielle und persönliche Lebenssituation haben. Umso wichtiger ist es, dass die Daten korrekt und rechtmäßig sind. Leider kommt es immer wieder zu fehlerhaften Einträgen, die unbegründet oder veraltet sind.
Wann ist ein SCHUFA-Eintrag unrechtmäßig?
Ein SCHUFA-Eintrag gilt als unrechtmäßig, wenn er:
- falsch ist (z. B. unzutreffende Forderungen),
- veraltet ist (z. B. längst beglichene Forderungen),
- ohne rechtliche Grundlage erfolgt ist, oder
- ohne ausreichende Information an den Betroffenen eingetragen wurde.
Ein häufiges Problem besteht darin, dass Forderungen bereits erledigt sind, aber weiterhin als offen gemeldet werden. Zudem gibt es Fälle, in denen Einträge ohne vorherige Mahnung oder Ankündigung erfolgen, was gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt.
Rechtliche Möglichkeiten gegen falsche SCHUFA-Einträge
Betroffene haben mehrere rechtliche Schritte, um sich gegen falsche oder unrechtmäßige SCHUFA-Einträge zu wehren:
- Direkte Kontaktaufnahme mit der SCHUFA:
Betroffene sollten zunächst schriftlich bei der SCHUFA eine Selbstauskunft einholen und unrichtige Daten direkt beanstanden. Die SCHUFA ist gesetzlich verpflichtet, die Richtigkeit der Daten zu prüfen (§ 34 DSGVO). - Widerspruch beim Gläubiger:
Wenn der Eintrag von einem Unternehmen stammt, sollte dieses direkt kontaktiert werden. Oft reicht es, die unrechtmäßige Forderung darzulegen und die Löschung zu fordern. - Einschaltung der Datenschutzbehörde:
Bei Datenschutzverstößen kann die zuständige Datenschutzbehörde eingeschaltet werden. Diese prüft, ob die Eintragung rechtmäßig war. - Rechtliche Schritte gegen die SCHUFA oder den Gläubiger:
Bleibt der Eintrag trotz Widerspruch bestehen, können Betroffene klagen. Die Klage richtet sich entweder gegen den Gläubiger oder die SCHUFA selbst. Gerichte können die Löschung eines unrechtmäßigen Eintrags anordnen.
Schadensersatz bei falschen Einträgen
Falsche SCHUFA-Einträge können erheblichen finanziellen und immateriellen Schaden verursachen. Dies reicht von der Ablehnung eines Kredits bis hin zu einer Rufschädigung. Nach § 82 DSGVO haben Betroffene Anspruch auf Schadensersatz, wenn die SCHUFA oder ein Unternehmen unrechtmäßig gehandelt hat.
Gerichte haben in der Vergangenheit Schadensersatzsummen von mehreren tausend Euro zugesprochen. Entscheidend ist, dass der Betroffene den Zusammenhang zwischen dem Eintrag und dem entstandenen Schaden nachweisen kann.
Wichtige Tipps für Betroffene
- Selbstauskunft einholen: Jede Person hat das Recht, einmal jährlich kostenlos eine SCHUFA-Selbstauskunft anzufordern. So lässt sich überprüfen, welche Einträge vorliegen.
- Korrekte Dokumentation: Alle Schriftwechsel mit der SCHUFA und dem Gläubiger sollten dokumentiert werden.
- Fristen beachten: Verjährungsfristen können eine Rolle spielen, insbesondere bei Schadensersatzansprüchen.
- Rechtliche Beratung suchen: Ein Anwalt kann helfen, die Löschung eines falschen Eintrags zu erzwingen und Schadensersatzansprüche durchzusetzen.
Aktuelle Rechtsprechung
Die Gerichte haben sich in den letzten Jahren verstärkt mit der SCHUFA auseinandergesetzt. In einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main wurde entschieden, dass die SCHUFA haftet, wenn sie trotz klarer Hinweise auf eine Fehlerhaftigkeit keinen Eintrag löscht. Weitere Urteile bestätigen, dass Unternehmen nicht leichtfertig Daten an die SCHUFA übermitteln dürfen.
Fazit
Falsche SCHUFA-Einträge können schwerwiegende Konsequenzen haben, doch Betroffene müssen sich nicht hilflos fühlen. Der rechtliche Rahmen bietet zahlreiche Möglichkeiten, unrechtmäßige Einträge löschen zu lassen und sogar Schadensersatz zu fordern. Wichtig ist es, schnell zu handeln, die eigene SCHUFA-Akte regelmäßig zu prüfen und im Zweifel rechtlichen Beistand einzuholen.