Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann weitreichende Folgen haben: von der Ablehnung eines Kredits bis zur Verweigerung eines Mobilfunkvertrags. Doch was können Betroffene tun, wenn die Daten falsch sind oder unrechtmäßig verarbeitet werden? Welche Rechte haben sie, und wie können sie diese durchsetzen? In diesem Beitrag beleuchten wir die rechtlichen Grundlagen zur Berichtigung und Löschung von SCHUFA-Daten sowie die Möglichkeit, Schadensersatz zu verlangen, und zeigen konkrete Handlungsschritte auf.
Welche rechtlichen Grundlagen gelten für die SCHUFA?
Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) sammelt und verarbeitet personenbezogene Daten, um Unternehmen über die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern zu informieren. Dabei ist sie an die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gebunden. Insbesondere Art. 16 und 17 DSGVO sind entscheidend:
- Art. 16 DSGVO: Jeder hat das Recht, unrichtige Daten berichtigen zu lassen.
- Art. 17 DSGVO: Betroffene können verlangen, dass unrechtmäßig gespeicherte oder nicht mehr erforderliche Daten gelöscht werden.
Diese Regelungen verpflichten die SCHUFA, die Datenverarbeitung transparent und korrekt zu gestalten.
Wann können Betroffene eine SCHUFA-Berichtigung verlangen?
1. Fehlerhafte Daten
Fehlerhafte Einträge entstehen häufig durch Schreibfehler, veraltete Daten oder unberechtigte Forderungen. Gemäß Art. 16 DSGVO haben Betroffene das Recht, falsche Informationen berichtigen zu lassen. Beispiele für fehlerhafte Daten sind:
- Fälschlicherweise gemeldete Zahlungsrückstände.
- Veraltete Forderungen, die bereits beglichen wurden.
- Verwechslungen mit einer anderen Person.
2. Ungenauigkeit der gespeicherten Daten
Auch Daten, die ungenau oder missverständlich sind, müssen korrigiert werden. Dies umfasst beispielsweise unvollständige Angaben, die einen negativen Eindruck hinterlassen können.
Unter welchen Voraussetzungen kann eine SCHUFA-Löschung erfolgen?
1. Ablauf der Speicherdauer
Einträge dürfen nicht unbegrenzt gespeichert werden. Nach der DSGVO und den internen Richtlinien der SCHUFA gelten folgende Fristen:
- Reguläre Forderungen: Löschung drei Jahre nach Begleichung.
- Restschuldbefreiung: Löschung sechs Monate nach der Eintragung im Insolvenzregister.
- Kontoanfragen: Löschung nach zwölf Monaten.
Nach Ablauf dieser Fristen ist die SCHUFA verpflichtet, die Daten zu löschen, sofern keine weiteren rechtlichen Gründe für die Speicherung vorliegen.
2. Unrechtmäßige Datenverarbeitung
Einträge, die ohne rechtliche Grundlage oder ohne Zustimmung des Betroffenen verarbeitet wurden, können gemäß Art. 17 DSGVO gelöscht werden. Beispiele sind Einträge ohne vorherige Mahnung oder falsche Forderungen.
3. Daten, die nicht mehr erforderlich sind
Sind die gespeicherten Daten für den ursprünglichen Zweck nicht mehr erforderlich, müssen sie gelöscht werden. Dies gilt insbesondere für erledigte Forderungen.
Wie gehen Betroffene bei der Berichtigung oder Löschung vor?
1. Einholung einer SCHUFA-Auskunft
Der erste Schritt ist die Beantragung einer kostenlosen SCHUFA-Datenkopie gemäß Art. 15 DSGVO. Diese gibt einen Überblick über die gespeicherten Daten und ermöglicht es, falsche oder unrechtmäßige Einträge zu identifizieren.
2. Kontaktaufnahme mit der SCHUFA
Betroffene sollten die SCHUFA schriftlich auffordern, die Daten zu berichtigen oder zu löschen. In diesem Schreiben sind folgende Angaben wichtig:
- Präzise Beschreibung der fehlerhaften oder unrechtmäßigen Daten.
- Belege, die die Unrichtigkeit oder Unrechtmäßigkeit nachweisen (z. B. Zahlungsbelege, Gerichtsurteile).
- Verweis auf die entsprechenden DSGVO-Artikel.
Die SCHUFA ist verpflichtet, innerhalb eines Monats zu reagieren (§ 12 BDSG, Art. 12 DSGVO).
3. Kontaktaufnahme mit dem Datenmelder
Da die SCHUFA Daten in der Regel von Dritten (z. B. Banken, Inkassobüros) erhält, ist es oft sinnvoll, sich direkt an den Datenmelder zu wenden. Dieser ist ebenfalls verpflichtet, falsche Daten zu berichtigen oder zu löschen.
4. Beschwerde bei der Datenschutzbehörde
Wenn die SCHUFA nicht reagiert oder die Berichtigung verweigert, können Betroffene Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde einlegen. Diese überprüft die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung und kann die SCHUFA zur Löschung verpflichten.
5. Rechtliche Schritte
Bleiben alle anderen Maßnahmen erfolglos, können Betroffene vor Gericht Klage auf Berichtigung oder Löschung erheben. Dabei ist die Unterstützung durch einen spezialisierten Anwalt für Datenschutzrecht empfehlenswert.
Schadensersatz wegen falscher SCHUFA-Einträge: Wann besteht ein Anspruch?
1. Voraussetzungen für Schadensersatz
Art. 82 DSGVO gewährt Betroffenen einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn sie durch eine unrechtmäßige Datenverarbeitung einen materiellen oder immateriellen Schaden erleiden. Dies gilt auch für falsche SCHUFA-Einträge, die beispielsweise dazu führen, dass:
- Kreditanträge abgelehnt werden.
- Vermieter Mietverträge verweigern.
- Mobilfunkverträge nicht abgeschlossen werden können.
Ein immaterieller Schaden kann in der Beeinträchtigung der persönlichen Würde oder in psychischen Belastungen liegen.
2. Höhe des Schadensersatzes
Die Höhe des Schadensersatzes richtet sich nach dem konkreten Schaden und wird von den Gerichten individuell bemessen. Das Landgericht Bonn (Urteil vom 11. November 2020, Az. 15 O 297/19) sprach einem Betroffenen 5.000 Euro Schadensersatz zu, da ein unberechtigter SCHUFA-Eintrag dessen Kreditwürdigkeit erheblich beeinträchtigt hatte.
Zukunftsperspektiven: Änderungen im Datenschutz und SCHUFA-Reform?
Das Thema Datenschutz bleibt in Deutschland und der EU weiterhin in der Diskussion. Es ist zu erwarten, dass die Anforderungen an die Datenverarbeitung weiter verschärft werden, insbesondere durch die fortschreitende Digitalisierung und die damit verbundenen Herausforderungen. Eine Reform der SCHUFA-Richtlinien könnte zu mehr Transparenz und einer schnelleren Löschung unberechtigter Einträge führen.
Fazit und Handlungsempfehlungen
Falsche oder unrechtmäßige SCHUFA-Einträge können schwerwiegende Folgen haben. Betroffene sollten ihre Rechte aktiv wahrnehmen, indem sie eine SCHUFA-Auskunft einholen, fehlerhafte Einträge dokumentieren und die SCHUFA zur Berichtigung oder Löschung auffordern. Falls erforderlich, bieten rechtliche Schritte und die Einschaltung der Datenschutzbehörde zusätzliche Möglichkeiten. Schadensersatzansprüche sind eine sinnvolle Option, um finanzielle oder immaterielle Schäden auszugleichen.
Zukünftig könnten strengere gesetzliche Regelungen die Position von Verbrauchern stärken und die Arbeit der SCHUFA stärker reglementieren. Bis dahin bleibt es entscheidend, die eigenen Daten regelmäßig zu überprüfen und bei Unregelmäßigkeiten konsequent zu handeln.