Mietpreisbremse – BGH bestätigt Verlängerung der Mietpreisbremse in Berlin bis 2025

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Der Mietrechtssenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat eine Entscheidung getroffen, die sowohl Mieter als auch Vermieter in Berlin betrifft: Die Verlängerung der Mietpreisbremse durch den Berliner Senat im Jahr 2020 ist wirksam und rechtlich nicht zu beanstanden. Die zugrunde liegenden Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), die eine Verlängerung ermöglichen, seien mit dem Grundgesetz vereinbar, so das Gericht.

Die Mietpreisbremse im Überblick

Die Mietpreisbremse wurde eingeführt, um übermäßige Mietsteigerungen in angespannten Wohnungsmärkten zu begrenzen. Sie erlaubt es den Bundesländern, Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt auszuweisen und die Mietsteigerungen dort zu regulieren. In diesen Gebieten darf die Miete bei Neuvermietungen maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Der Berliner Senat hat im Jahr 2020 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Mietpreisbremse für weitere fünf Jahre bis 2025 zu verlängern. Diese Verlängerung stützte sich auf eine Änderung der BGB-Vorschriften, die es den Ländern erlaubt, die Mietpreisbremse nach Ablauf der ursprünglichen Frist zu erneuern.

Klage gegen die Verlängerung

Die Verlängerung wurde jedoch von Vermietern angefochten. Sie argumentierten, die gesetzlichen Grundlagen der Mietpreisbremse würden gegen das Grundgesetz verstoßen, da sie unverhältnismäßig in das Eigentumsrecht der Vermieter eingriffen. Besonders im Fokus stand die Frage, ob die Verlängerung die im Grundgesetz garantierte Eigentumsgarantie und Vertragsfreiheit unverhältnismäßig einschränkt.

Entscheidung des BGH

Der Mietrechtssenat des BGH hat die Klage abgewiesen und die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Grundlagen bestätigt. Nach Auffassung des Gerichts sei die Mietpreisbremse ein geeignetes Mittel, um die angespannte Lage auf den Wohnungsmärkten zu entschärfen und Mieter vor übermäßigen Belastungen zu schützen. Die Regelungen des BGB, die eine Verlängerung ermöglichen, seien verhältnismäßig und im Einklang mit den Vorgaben des Grundgesetzes.

Bedeutung für Mieter und Vermieter

Die Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf den Berliner Wohnungsmarkt. Mieter profitieren weiterhin von einer Deckelung der Mietpreise, was ihnen zumindest bei Neuvermietungen finanziellen Schutz bietet. Vermieter hingegen müssen sich an die strengen Vorgaben der Mietpreisbremse halten und können Mieten nicht beliebig erhöhen.

Kritik und Ausblick

Während Mieterverbände die Entscheidung begrüßen, kritisieren Vermieterorganisationen die Regelung weiterhin scharf. Sie bemängeln, dass die Mietpreisbremse das Kernproblem, nämlich den Mangel an bezahlbarem Wohnraum, nicht löse. Stattdessen werde der Neubau von Wohnungen durch die Regelungen weiter gehemmt.

Mit dieser Entscheidung hat der BGH jedoch ein deutliches Signal gesendet: Solange der Gesetzgeber die Voraussetzungen schafft, bleibt die Mietpreisbremse ein rechtlich zulässiges Instrument, um den Wohnungsmarkt zu regulieren. Ob die Regelung über 2025 hinaus verlängert wird, bleibt abzuwarten.

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