Wurdest du gekündigt? Dann gilt: Drei-Wochen-Frist beachten – sonst ist alles verloren. Nur wer rechtzeitig Klage beim Arbeitsgericht einreicht, kann sich auf das Kündigungsschutzgesetz berufen. Voraussetzung: Mindestens sechs Monate im Betrieb und mehr als zehn Mitarbeiter. Das Verfahren beginnt mit einem Gütetermin. Ziel: Vergleich oder Weiterbeschäftigung. Kommt keine Einigung zustande, folgt der Kammertermin mit Urteil. Tipp: Wer rechtsschutzversichert ist, sollte sofort die Deckung einholen.
Alle anderen bekommen Hilfe bei lexmart.onepage.me – digital, schnell und rechtssicher.