Di., 3. März, 2026
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Kündigungsschutzklage – So rettest du deinen Job

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Wurdest du gekündigt? Dann gilt: Drei-Wochen-Frist beachten – sonst ist alles verloren. Nur wer rechtzeitig Klage beim Arbeitsgericht einreicht, kann sich auf das Kündigungsschutzgesetz berufen. Voraussetzung: Mindestens sechs Monate im Betrieb und mehr als zehn Mitarbeiter. Das Verfahren beginnt mit einem Gütetermin. Ziel: Vergleich oder Weiterbeschäftigung. Kommt keine Einigung zustande, folgt der Kammertermin mit Urteil. Tipp: Wer rechtsschutzversichert ist, sollte sofort die Deckung einholen.

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