Montag, September 29, 2025

Kündigungsschutzklage – So rettest du deinen Job

Wurdest du gekündigt? Dann zählt jede Minute. In unserem kompakten Rechtsratgeber erfährst du in nur 30 Sekunden, wann eine Kündigungsschutzklage möglich ist, welche Fristen gelten und wie das Verfahren vor dem Arbeitsgericht abläuft. Klar, verständlich und praxisnah – so rettest du im Ernstfall deinen Arbeitsplatz oder sicherst dir eine Abfindung. Mit direkter Hilfe über lexmart.onepage.me, der digitalen Rechtsanwaltskanzlei für moderne Arbeitnehmer.

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Wurdest du gekündigt? Dann gilt: Drei-Wochen-Frist beachten – sonst ist alles verloren. Nur wer rechtzeitig Klage beim Arbeitsgericht einreicht, kann sich auf das Kündigungsschutzgesetz berufen. Voraussetzung: Mindestens sechs Monate im Betrieb und mehr als zehn Mitarbeiter. Das Verfahren beginnt mit einem Gütetermin. Ziel: Vergleich oder Weiterbeschäftigung. Kommt keine Einigung zustande, folgt der Kammertermin mit Urteil. Tipp: Wer rechtsschutzversichert ist, sollte sofort die Deckung einholen.

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