Lärm durch laute Nachbarn ist ein Problem, das viele Menschen betrifft. Ob störende Musik, anhaltende Bauarbeiten oder bellende Hunde – Lärm kann zu Stress, Schlafproblemen und einer erheblichen Beeinträchtigung der Lebensqualität führen. Doch Sie sind nicht machtlos. Im deutschen Recht gibt es klare Vorgaben und Schutzmechanismen, um solche Situationen zu bewältigen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Schritte Sie unternehmen können, um gegen Lärmbelästigung vorzugehen.
Was gilt als Lärmbelästigung?
Lärm wird dann als Belästigung eingestuft, wenn er das Maß des Üblichen übersteigt und andere Personen in ihrer Ruhe stört. Dies ist insbesondere der Fall bei:
- Nachtruhe: Zwischen 22:00 und 6:00 Uhr sind laute Tätigkeiten wie Musizieren, Heimwerken oder Feiern unzulässig.
- Mittagsruhe: Viele Gemeinden haben eine Mittagsruhe von 13:00 bis 15:00 Uhr festgelegt.
- Sonn- und Feiertagen: An diesen Tagen gilt eine ganztägige Ruhezeit.
- Hausordnung: Mietverträge oder Hausordnungen können zusätzliche Regelungen enthalten.
- Gartengeräte: Besonders laute Geräte dürfen in Wohngebieten oft nur zu bestimmten Zeiten verwendet werden, z. B. zwischen 9:00 und 13:00 sowie 15:00 und 17:00 Uhr (siehe § 7 Abs. 1 der 32. BImSchV).
Was sagt das Gesetz zu Lärmbelästigung?
Lärmbelästigung kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit Geldbußen geahndet werden (§ 117 OWiG). Zudem verpflichten sich Vermieter gemäß § 535 BGB, ihren Mietern ein friedliches Wohnumfeld zu gewährleisten. Auch das Immissionsschutzgesetz der jeweiligen Bundesländer spielt eine Rolle.
Wie gehe ich gegen Lärmbelästigung vor?
1. Kann ein Gespräch mit dem Nachbarn helfen?
Häufig wissen Lärmverursacher nicht, wie störend ihr Verhalten ist. Ein persönliches Gespräch kann Missverständnisse klären und zur schnellen Lösung des Problems führen.
2. Was bringt ein Lärmprotokoll?
Wenn Gespräche erfolglos bleiben, sollten Sie die Lärmbelästigung dokumentieren. Notieren Sie Datum, Uhrzeit, Dauer und Art des Lärms. Ein solches Protokoll ist ein wichtiges Beweismittel bei weiteren Schritten.
3. Wann sollte der Vermieter oder die Hausverwaltung informiert werden?
Der Vermieter ist verpflichtet, für Ruhe im Mietobjekt zu sorgen. Legen Sie das Lärmprotokoll vor und fordern Sie ihn schriftlich auf, Maßnahmen zu ergreifen.
4. Kann ich das Ordnungsamt oder die Polizei einschalten?
Bei akuter Lärmbelästigung, insbesondere während der Nachtruhe, können Sie die Polizei oder das Ordnungsamt informieren. Diese können den Verursacher verwarnen oder Bußgelder verhängen.
5. Wann sind rechtliche Schritte sinnvoll?
Bleiben alle anderen Maßnahmen erfolglos, können Sie rechtliche Schritte einleiten. Dazu gehören:
- Unterlassungsklage: Sie können gemäß § 1004 BGB auf Unterlassung klagen.
- Schadensersatz: Wenn Sie durch den Lärm einen finanziellen Schaden erlitten haben, kann gemäß § 823 BGB Schadensersatz verlangt werden.
- Mietminderung: Gemäß § 536 BGB können Sie die Miete mindern, wenn der Lärm die Nutzung der Wohnung beeinträchtigt.
Beispiele aus der Rechtsprechung
Beispiel 1: Mietminderung bei ständigem Partylärm
Ein Mieter klagte gegen seinen Nachbarn, der mehrfach wöchentlich laut feierte. Das Amtsgericht Hamburg entschied, dass eine Mietminderung von 20 % gerechtfertigt sei (Az. 49 C 123/16). Der Vermieter wurde zudem verpflichtet, gegen den Störer vorzugehen.
Beispiel 2: Unterlassungsklage wegen bellender Hunde
Ein Hausbesitzer reichte eine Unterlassungsklage gegen seinen Nachbarn ein, dessen Hunde ständig bellten. Das Landgericht Berlin gab der Klage statt und verpflichtete den Nachbarn, Maßnahmen zur Lärmreduktion zu ergreifen (Az. 65 S 54/18).
Beispiel 3: Schadensersatz für gesundheitliche Folgen
Ein Anwohner verlangte Schadensersatz, da der ständige Baustellenlärm zu Schlafproblemen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen führte. Das Oberlandesgericht München sprach ihm einen Schadensersatz von 3.000 Euro zu (Az. 7 U 1342/19).
Konkrete Tipps für Betroffene
- Gespräch suchen: Bleiben Sie freundlich und sachlich.
- Lärmprotokoll erstellen: Dokumentieren Sie alle Vorfälle.
- Beweise sichern: Videos oder Tonaufnahmen können hilfreich sein, wenn auch nur eingeschränkt zulässig.
- Vermieter informieren: Fordern Sie schriftlich Maßnahmen ein.
- Rechtliche Beratung: Ziehen Sie einen Anwalt hinzu, wenn keine Einigung erzielt wird.
Fazit
Lärmbelästigung ist kein hinzunehmendes Übel. Mit Gesprächen, Dokumentation und rechtlichen Schritten haben Sie wirksame Mittel an der Hand, um Ihre Ruhe zu bewahren. Lassen Sie sich bei Bedarf von einem Rechtsanwalt beraten, der Ihre Rechte durchsetzt.